
Das Working-Holiday-Visum um ein drittes Jahr verlängern
Wenn du zwei Jahre als Working Holiday Maker in Australien verbracht hast, musst du noch nicht zurück nach Hause. Du kannst dein Working-Holiday-Visum um ein weiteres Jahr verlängern und weitere unvergessliche Abenteuer erleben.
Weiße Sandstrände und rote Felsmonolithen – kein Wunder, dass du noch etwas länger in Australien bleiben möchtest. Zum Glück können junge Leute dank des Working-Holiday-Maker(WHM)-Programms bis zu drei Jahre lang in Australien reisen und arbeiten.
Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um dein Visum für ein drittes Jahr zu erhalten.
Änderungen am australischen Working-Holiday-Maker-Visumprogramm
Wusstest du schon?
Für Working Holiday Maker zählt die Wiederaufbauhilfe in von Buschfeuern betroffenen Gebieten nun mit zu den festgelegten „bestimmten Arbeitstätigkeiten“. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Das australische Innenministerium kann jederzeit Änderungen am Working-Holiday-Maker-Programm vornehmen. Seit November 2018 können Working Holiday Maker in einem größeren geografischen Gebiet Australiens arbeiten und bis zu 12 Monate bei demselben landwirtschaftlichen Arbeitgeber bleiben (davor waren es sechs Monate).
Seit dem 1. Juli 2019 kannst du deinen Aufenthalt um ein drittes Jahr verlängern, wenn du sechs Monate lang bestimmten Arbeitstätigkeiten nachgegangen bist. Personen aus Kanada, Frankreich oder Irland können im Alter von 18 bis 35 Jahren (vorher nur bis zum Alter von 30 Jahren) ein Working-Holiday-Visum beantragen.

Outback Ballooning, Red Centre, Northern Territory © Tourism NT, Jackson Groves
Was sind die Voraussetzungen für ein drittes Jahr?
Es gibt einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst, wenn du dein Visum um ein drittes Jahr verlängern möchtest. Die erste Voraussetzung ist, dass du bereits ein Working-Holiday-Maker-Visum (Subclass 417 oder 462) hast oder hattest. Eine weitere wichtige Anforderung ist, dass du während deines zweiten Jahres sechs Monate „bestimmter Arbeitstätigkeiten“ nachweisen musst, um anspruchsberechtigt zu sein.
Zu den bestimmten Arbeitstätigkeiten zählen die in bestimmten Branchen und Gegenden geleisteten Tätigkeiten, die vom australischen Innenministerium festgelegt wurden. Diese bestimmten Arbeitstätigkeiten werden außerhalb der australischen Großstädte angeboten und daher oft als „Farmarbeit“ oder „regionale Arbeit“ bezeichnet. Zu den beliebten Tätigkeiten, mit denen du dich für ein zweites oder drittes Visumsjahr qualifizieren kannst, gehören Obstpflücken und -verpacken, Fischen und Perlenfischen sowie Bauarbeiten.
Die Arbeit, die zu den erforderlichen sechs Monaten bestimmter Arbeitstätigkeiten zählt, hängt von deinem Visum ab. Die Website des australischen Innenministeriums stellt weitere Informationen hierzu bereit.

Booroomba Rocks, Namadgi National Park, Australian Capital Territory © Tourism Australia
Wie beantrage ich ein Visum für das dritte Jahr?
Den Antrag für ein Working-Holiday-Maker-Visum für ein drittes Jahr musst du online über einen ImmiAccount stellen. Genau wie bei den Visa für das erste und zweite Jahr musst du alle erforderlichen Unterlagen, wie z. B. deinen Reisepass, bereitstellen und die Gebühren in Höhe von AUD$510 für das Visum bezahlen. Außerdem musst du nachweisen, dass du sechs Monate lang bestimmten Arbeitstätigkeiten nachgegangen bist. Füge Nachweise wie Lohnbelege, Kontoauszüge, Akkordvereinbarungen, Gruppenzertifikate, Zahlungsauflistungen, Steuererklärungen oder Arbeitszeugnisse bei.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Aktuelle Informationen zu Visa und zum Working-Holiday-Maker-Programm findest du auf der Website des australischen Innenministeriums.
Hinweis: Tourism Australia ist nicht die Visumvergabestelle der australischen Regierung. Visa werden durch das australische Innenministerium (Australian Government Department of Home Affairs) vergeben. Aktuelle Informationen findest du auf der Website der Behörde: https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-finder.
Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wende dich an einen qualifizierten australischen Einwanderungsanwalt oder Migrationsagenten, wenn du eine Rechtsberatung benötigst.