Sanddünenabenteuer in Stockton Beach, Port Stephens, New South Wales © Tourism Australia

Häufig gestellte Fragen zum Working-Holiday-Visum

Aktuelle Nachrichten

Im Jahr 2020 kündigte die Regierung Änderungen am Working-Holiday-Maker(WHM)-Visumprogramm an, um den Kommunen beim Wiederaufbau nach den Buschfeuern der Sommersaison 2019/20 zu helfen. Durch diese Änderungen zählt die bezahlte und ehrenamtliche Wiederaufbauhilfe in ausgewiesenen Katastrophengebieten nun zu den „bestimmten Arbeitstätigkeiten“, die dich für ein Working-Holiday-Visum für ein zweites oder drittes Jahr qualifizieren. Die Änderung ermöglicht es Working Holiday Makern, lokalen Kommunen zu helfen und gleichzeitig ihren Aufenthalt in Australien zu verlängern.

Seit 2018 können Working Holiday Maker „bestimmten Arbeitstätigkeiten“ in einem größeren geografischen Gebiet Australiens nachgehen und bis zu 12 Monate (statt zuvor sechs Monate) bei demselben landwirtschaftlichen Arbeitgeber bleiben. Das gibt dir die Möglichkeit, die schöne Landschaft Australiens – oder ein Outback-Abenteuer – zu erleben, während du gleichzeitig die Menschen, die dort leben, näher kennenlernst.

Häufig gestellte Fragen

Das Working-Holiday-Maker(WHM)-Programm bietet eine ganze Reihe persönlicher und beruflicher Vorteile.

Ein Auslandsjahr ist eine einmalige Chance zur Selbstfindung, persönlichen Weiterentwicklung und dafür, Neues zu erlernen. Auf deinen Reisen triffst du neue Leute, erfährst etwas über dir bis dahin fremde Kulturen und entwickelst neue Fähigkeiten und Interessen.

Für das Working-Holiday-Maker-Programm gibt es zwei Arten von Visa: das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und das Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462), je nach Land, in dem du lebst. Unten findest du die für das jeweilige Visum qualifizierten Länder.

Mit den genannten Visa darfst du bis zu 12 Monate in Australien leben und arbeiten und dich auf Stellen in Vollzeit und Teilzeit sowie für Schichtarbeit und Gelegenheitsjobs bewerben. Freiwilligenarbeit ist ebenfalls erlaubt. Während deines Aufenthalts darfst du nicht nur arbeiten, sondern auch bis zu vier Monate lang in Australien studieren.

Für Personen, die eine dauerhafte berufliche Beschäftigung in Australien suchen oder dort in Vollzeit studieren möchten, ist das Working-Holiday-Maker-Programm nicht geeignet. Wenn du während deines Australienaufenthalts hauptsächlich auf der Suche nach einer Festanstellung bist oder studieren möchtest, solltest du dich über Business- oder Studentenvisa erkundigen.

Wir empfehlen dir, dich beim australischen Innenministerium (Australian Government Department of Home Affairs) eingehend über die Visumvoraussetzungen zu informieren, um herauszufinden, ob du diese Anforderungen erfüllst und welche Verpflichtungen du hast. Bei der Beantragung eines Visums wird ein Geldbetrag fällig, der nicht rückerstattet werden kann.

Deutsche, französische und italienische Staatsbürger können das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) beantragen.

Es werden auch immer wieder Abkommen mit weiteren Ländern ausgehandelt. Auf der Website des australischen Innenministeriums werden immer die aktuellsten Informationen veröffentlicht.

Bewerber für ein australisches Working-Holiday-Visum müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Kanadische, französische und irische Staatsbürger können sich bis zum Alter von 35 Jahren bewerben. Informationen zu Altersbeschränkungen und Anforderungen für einen Working Holiday findest du auf der Website des australischen Innenministeriums.

Für die Beantragung eines Working-Holiday-Visums sind Ausweisdokumente wie dein Reisepass und Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für einen Aufenthalt in Australien (in der Regel AUD$5.000) erforderlich. Du musst bestimmte gesundheitliche und persönliche Anforderungen erfüllen. Unter Umständen wirst du auch zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses aufgefordert. Alle Dokumente müssen in englischer Sprache vorliegen. Eingescannte oder abfotografierte Kopien müssen gut lesbar und in Farbe sein. Weitere Informationen findest du in den aktuellen Dokumenten-Checklisten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417).

Die Beantragung eines australischen Working-Holiday-Visums kostet zurzeit AUD$510. Die Gebühr kann sich jederzeit ändern. Erkundige dich nach der Gebühr für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417), bevor du den Antrag stellst.

Wenn du alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen hast, nimmt das Ausfüllen des Antrags nicht viel Zeit in Anspruch. Nimm dir ein paar Stunden Zeit, um sicherzustellen, dass du den Antrag richtig ausfüllst. Informiere dich über den Bewerbungsprozess für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417), bevor du dich bewirbst.

Die Bearbeitungszeiten variieren. Die meisten Antragsteller erhalten innerhalb von 90 Tagen eine Antwort. Informationen zu den aktuellen Bearbeitungszeiten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) findest du auf der Website des australischen Innenministeriums.

Ja. Während der Gültigkeitsdauer des Visums darfst du Australien so oft verlassen und wieder einreisen, wie du möchtest.

Dein erstes Working-Holiday-Visum ist 12 Monate lang gültig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Working Holiday auf zwei oder sogar drei Jahre zu verlängern, wenn du die von der australischen Regierung festgelegten Tätigkeiten in ländlichen Gegenden oder in der Landwirtschaft ausübst. Weitere Informationen über geeignete Arbeitstätigkeiten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) findest du hier.

Wenn du deinen Working-Holiday-Aufenthalt verlängern möchtest, hast du eventuell die Möglichkeit, ein Working-Holiday-Visum für ein zweites Jahr zu beantragen. Damit darfst du weitere 12 Monate in Australien bleiben.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass du bereits ein Working-Holiday-Visum (Subclass 417 oder 462) hast oder hattest und im Rahmen deines ersten Working-Holiday-Visums nachweislich drei Monate lang bestimmte Arbeitstätigkeiten in ländlichen Gebieten Australiens ausgeführt hast. Bitte prüfe, ob deine Tätigkeit und die Region, für die du dich entschieden hast, die Kriterien für die Verlängerung des Visums erfüllen. Die Richtlinien für qualifizierte Tätigkeiten unterscheiden sich für das Visum Subclass 417 und das Visum Subclass 462.

Du kannst dich für eine Verlängerung deines Working-Holiday-Maker-Visums um ein zweites Jahr bewerben, während dein erstes noch gültig ist, oder dies zu einem späteren Zeitpunkt tun. Weitere Informationen dazu, wie du die Verlängerung deines Working-Holiday-Visums (Subclass 417) um ein zweites Jahr beantragen kannst, findest du hier.

Dafür gelten einige Bedingungen, aber das Wichtigste ist, dass du im zweiten Jahr deines Aufenthalts sechs Monate lang bestimmten Arbeitstätigkeiten nachgehen musst, um dich zu qualifizieren. Die Liste der Anforderungen für bestimmte Arbeiten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) findest du hier.

Die australischen Gesetze im Hinblick auf die Beschäftigung von Nichtstaatsangehörigen sind streng. Wer illegal in Australien arbeitet, muss mit einer Strafe rechnen. Daher solltest du ohne das entsprechende Visum keine Arbeit in Australien aufnehmen! Wenn dein Working-Holiday-Visum abgelaufen ist und du Australien nicht verlassen oder ein neues Visum beantragt hast, kannst du in Haft genommen oder ausgewiesen werden. In diesem Fall ist für einen bestimmten Zeitraum auch eine erneute Einreise nach Australien untersagt.

Es gibt weitere Visamöglichkeiten, wenn du nach deinem Working-Holiday-Aufenthalt kurzzeitig oder langfristig in Australien bleiben möchtest.

Aktuelle Informationen zu Visa und zum Working-Holiday-Maker-Programm sind auf der Website des australischen Innenministeriums verfügbar.

Hinweis: Tourism Australia ist nicht die Visumvergabestelle der australischen Regierung. Visa werden durch das australische Innenministerium (Australian Government Department of Home Affairs) vergeben. Aktuelle Informationen findest du auf der Website der Behörde: https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-finder.

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wende dich an einen qualifizierten australischen Einwanderungsanwalt oder Migrationsagenten, wenn du eine Rechtsberatung benötigst.