Sanddünenabenteuer in Stockton Beach, Port Stephens, New South Wales © Tourism Australia

Sand Dune Adventures, Stockton Beach, Port Stephens, New South Wales © Tourism Australia

Häufig gestellte Fragen zum Working-Holiday-Visum

Häufig gestellte Fragen

Das Working-Holiday-Maker-Programm (WHM) ist nicht nur eine gute Möglichkeit, deine Reisen zu finanzieren, sondern bietet auch eine Reihe von persönlichen und beruflichen Vorteilen.

Ein Auslandsjahr ist eine einmalige Chance zur Selbstfindung, persönlichen Weiterentwicklung und dafür, Neues zu erlernen. Auf deinen Reisen triffst du neue Leute, erfährst etwas über dir bis dahin fremde Kulturen und entwickelst neue Fähigkeiten und Interessen.

Für das Working-Holiday-Maker-Programm gibt es zwei Arten von Visa: das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und das Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462), je nach Land, in dem du lebst. Unten findest du die für das jeweilige Visum qualifizierten Länder.

Mit den genannten Visa darfst du bis zu 12 Monate in Australien leben und arbeiten und dich auf Stellen in Vollzeit und Teilzeit sowie für Schichtarbeit und Gelegenheitsjobs bewerben. Freiwilligenarbeit ist ebenfalls erlaubt. Während deines Aufenthalts darfst du nicht nur arbeiten, sondern auch bis zu vier Monate lang in Australien studieren.

Für Personen, die eine dauerhafte berufliche Beschäftigung in Australien suchen oder dort in Vollzeit studieren möchten, ist das Working-Holiday-Maker-Programm nicht geeignet. Wenn du während deines Australienaufenthalts hauptsächlich auf der Suche nach einer Festanstellung bist oder studieren möchtest, solltest du dich über Business- oder Studentenvisa erkundigen.

Wir empfehlen dir, dich beim australischen Innenministerium (Australian Government Department of Home Affairs) eingehend über die Visumvoraussetzungen zu informieren, um herauszufinden, ob du diese Anforderungen erfüllst und welche Verpflichtungen du hast. Bei der Beantragung eines Visums wird ein Geldbetrag fällig, der nicht rückerstattet werden kann.

Beantrage ein Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462), wenn du einen Reisepass aus einem der folgenden Länder besitzt:
Argentinien, Ecuador, Chile, China, Griechenland, Indonesien, Israel, Luxemburg, Malaysia, Österreich, Peru, Polen, Portugal, San Marino, Schweiz, Singapur, der Slowakischen Republik, Slowenien, Spanien, Thailand, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, Uruguay, den USA und Vietnam.

Beantrage ein Working-Holiday-Visum (Subclass 417), wenn du einen Reisepass aus einem der folgenden Länder besitzt:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Hongkong, der Republik Irland, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und der Republik Zypern.

Es werden auch immer wieder Abkommen mit weiteren Ländern ausgehandelt. Auf der Website des australischen Innenministeriums werden immer die aktuellsten Informationen veröffentlicht.

Das australische Working-Holiday-Visum steht Bewerber im Alter zwischen 18 und 30 Jahren (in einigen Fällen 18 bis 35 Jahren) offen. Informiere dich auf der Website des Department of Home Affairs über die Altersbeschränkungen für Working Holiday und die Voraussetzungen für die Beantragung.

Für die Beantragung eines Working-Holiday-Visums sind Ausweisdokumente wie dein Reisepass und Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel für einen Aufenthalt in Australien (in der Regel AUD$5.000) erforderlich. Du musst bestimmte gesundheitliche und persönliche Anforderungen erfüllen. Unter Umständen wirst du auch zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses aufgefordert. Alle Dokumente müssen in englischer Sprache vorliegen. Eingescannte oder abfotografierte Kopien müssen gut lesbar und in Farbe sein. Weitere Informationen findest du in den aktuellen Dokumenten-Checklisten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und das Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462).

Die Beantragung eines australischen Working-Holiday-Visums kostet zurzeit AUD$635. Die Gebühr kann sich jederzeit ändern. Informiere dich über den Preis für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und das Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462), bevor du dich bewirbst.

Wenn du alle erforderlichen Unterlagen zusammengetragen hast, nimmt das Ausfüllen des Antrags nicht viel Zeit in Anspruch. Nimm dir ein paar Stunden Zeit, um sicherzustellen, dass du den Antrag richtig ausfüllst. Erfahre mehr über das Antragsverfahren für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und das Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462), bevor du dich bewirbst.

Die Bearbeitungszeiten variieren. Die meisten Anträge werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Überprüfe die aktuellen Bearbeitungszeiten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und das Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462) auf der Home Affairs Website.

Ja. Während der Gültigkeitsdauer des Visums darfst du Australien so oft verlassen und wieder einreisen, wie du möchtest.

Dein erstes Working-Holiday-Visum ist 12 Monate lang gültig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, den Working Holiday auf zwei oder sogar drei Jahre zu verlängern. In den meisten Fällen musst du eine von der australischen Regierung vorgegebene regionale oder landwirtschaftliche Arbeit verrichten. Erfahre mehr über vorgegebene Arbeiten für das Working-Holiday-Visum (Subclass 417) und Work-and-Holiday-Visum (Subclass 462).

Wenn du deinen Working Holiday-Aufenthalt verlängern möchtest, hast du eventuell die Möglichkeit, ein Working-Holiday-Visum für ein zweites Jahr zu beantragen. Damit darfst du weitere 12 Monate in Australien bleiben.

Die Voraussetzungen dafür sind, dass du bereits ein Working-Holiday-Visum (Subclass 417 oder 462) hast oder hattest und, in den meisten Fällen, im Rahmen deines ersten Working-Holiday-Visums nachweislich drei Monate lang bestimmte Arbeitstätigkeiten in ländlichen Gebieten Australiens ausgeführt hast. Bitte prüfe, ob dies auf dich zutrifft, und ob deine Tätigkeit und die Region, für die du dich entschieden hast, die Kriterien für die Verlängerung des Visums erfüllen. Die Richtlinien für qualifizierte Tätigkeiten unterscheiden sich für das Visum Subclass 417 und das Visum Subclass 462.

Du kannst dich für eine Verlängerung deines Working-Holiday-Maker-Visums um ein zweites Jahr bewerben, während dein erstes noch gültig ist, oder dies zu einem späteren Zeitpunkt tun. Erfahre mehr über die Beantragung eines zweiten Working-Holiday-Visums (Subclass 417) oder eines zweiten Work-and-Holiday-Visums (Subclass 462).

Es gibt ein paar Bedingungen, aber am wichtigsten ist, dass du in den meisten Fällen während deines zweiten Jahres sechs Monate bestimmter Arbeitstätigkeiten nachweisen musst, um anspruchsberechtigt zu sein. Du kannst überprüfen, ob dies auf dich zutrifft, und die Liste der Anforderungen für vorgegebene Arbeiten im Rahmen von Work-and-Holiday-Visa (Subclass 462) hier und Working-Holiday-Visa (Subclass 417) hier einsehen.

Die australischen Gesetze im Hinblick auf die Beschäftigung von Nichtstaatsangehörigen sind streng. Wer illegal in Australien arbeitet, muss mit einer Strafe rechnen. Daher solltest du ohne das entsprechende Visum keine Arbeit in Australien aufnehmen! Wenn dein Working-Holiday-Visum abgelaufen ist und du Australien nicht verlassen oder ein neues Visum beantragt hast, kannst du in Haft genommen oder ausgewiesen werden. In diesem Fall ist für einen bestimmten Zeitraum auch eine erneute Einreise nach Australien untersagt.

Es gibt weitere Visamöglichkeiten, wenn du nach deinem Working-Holiday-Aufenthalt kurzzeitig oder langfristig in Australien bleiben möchtest.

Aktuelle Informationen zu Visa und zum Working-Holiday-Maker-Programm sind auf der Website des australischen Innenministeriums verfügbar.

Hinweis: Tourism Australia ist nicht die Visumvergabestelle der australischen Regierung. Visa werden durch das australische Innenministerium (Australian Government Department of Home Affairs) vergeben. Aktuelle Informationen findest du auf der Website der Behörde: https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-finder.

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte wende dich an einen qualifizierten australischen Einwanderungsanwalt oder Migrationsagenten, wenn du eine Rechtsberatung benötigst.